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Weiteres Maßnahmenpaket für Kunst und Kultur

Christopher Drexler und Anton Lang

Die Steiermärkische Landesregierung will mit einem 1,14 Millionen Euro schweren Maßnahmenpaket weitere Hilfeleistungen für die von der Corona-Pandemie getroffene steirischen Kunst- und Kulturszene bieten.

Auf Antrag von Landesfinanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Kulturlandesrat Christopher Drexler hat die steiermärkische Landes­regierung ein weiteres Maßnahmenpaket für den Kunst- und Kulturbereich in Höhe von insgesamt 1,14 Millionen Euro beschlossen. 500.000 Euro davon kommen über ein Sonderförderungsprogramm und einen eigenen Covid-19-Projekteinreichtermin der freien Kulturszene in der Steiermark zugute. 288.000 Euro – doppelt so viel wie üblich – werden für die Aufstockung der KUNSTRAUM-STEIERMARK-Stipendien von zehn auf zwanzig aufgewendet. Das Ankaufsbudget des Landes Steiermark für Kunstgegenstände wird um 200.000 auf 400.000 Euro verdoppelt. Darüber hinaus werden die steirischen Regionalmuseen mit einem Förderungscall in der Höhe von insgesamt 300.000 Euro unterstützt.

Sonderförderungsprogramm für die freie Szene

Um die freie Kulturszene in der Steiermark zu unterstützen, die mit erheblichen Einnahmenausfällen und Einschränkungen in ihrer Kunstausübung konfrontiert ist, wird ein eigenes Sonderförderungsprogramm des Landes Steiermark aufgelegt. 400.000 Euro stehen für einen eigenen Covid-19-Einreichtermin zur Verfügung. Unterstützt werden Projekte im Kunst- und Kulturbereich, die sich mit den Effekten der coronabedingten Einschränkungen befassen. Sie sollen die gesellschaftlichen Auswirkungen thematisieren und sichtbar machen. Einreichungen sind bis zum 7. August möglich. Darüber hinaus gibt es ein weiteres Sonderförderungsprogramm explizit zur Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Darstellende Kunst, Musik, Musiktheater und Klangkunst sowie Literatur im Umfang von 100.000 Euro. Damit soll die Wiederaufnahme – also das „Comeback“ – der Aufführung von Produktionen und Programmen gefördert werden. Einreichungen werden von 7. August bis 31. Dezember 2020 möglich sein.